 |
1) REGELUNGEN ZU DIESEM VERTRAG
Der Vertrag wird durch die folgenden Punkte geregelt sowie durch Verwaltungs-Dekret Nr. 111 vom 17.03.1995, EU-Vorschrift 90/134/CEE, den betreffenden internationalen Konventionen, besonders das Abkommen von Brüssel vom 20.04.1970, mit Gesetz Nr. 1084 vom 29.12.1977 in Kraft gesetzt, das Warschauer Abkommen vom 12.10.1929 über den internationalen Luftverkehr,mit Gesetz Nr. 41 vom 19.03.95 in Kraft gesetzt, das Berner Abkommen vom 25.02.1961, mit Gesetz Nr. 806 vom 2.03.1963 in Kraft gesetzt, soweit diese auf die Leistungen des Reisepakets anwendbar sind, sowie durch die betreffenden Regelungen des Zivilgesetzes und die anderen inländischen Normen, sofern nicht durch die vorliegenden Vertragsregelungen anders festgelegt.
2) BUCHUNGEN BUCHUNGSGEBUEHR
Die Annahme einer Buchung durch Pithecusa Travel hängt von der Verfügbarkeit der Plätze ab. Die Buchung wird mit deren Bestätigung durch Pithecusa Travel gültig. Pithecusa Travel behält sich das Recht vor, eine Reise nicht durchzuführen, falls die im Katalog angegebene nötige Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht wird; in diesem Fall werden die Reiseteilnehmer schriftlich mindestens 20 Tage vor dem vorgesehenen Reisetermin verständigt. Die Bezahlung einer Buchungsgebühr für die Kosten der Buchungsabwicklung an Pithecusa Travel ist in jedem Fall verpflichtend; sie beträgt Euro 20,00/gebuchtem Zimmer oder Wohnung.
3) BEZAHLUNG
Zum Zeitpunkt der Buchung wird die Buchungsgebühr und eine Anzahlung von 25% des gesamten Reisepreises fällig. Die Restzahlung muss zumindest 20 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Für Buchungen, die weniger als 20 Tage vor Reiseantritt gemacht werden, ist der Gesamtbetrag bei Buchung fällig.
4) REISERUECKTRITT/ABTRETUNG
4.1.) Abtretung der gebuchten Leistung: Kunden, die die gebuchte Reise nicht antreten können, haben die Möglichkeit diese an andere Personen, die den für die Reise notwendigen Bedingungen entsprechen, abzutreten. Pithecusa Travel muss darüber von den ursprünglichen Kunden mindestens 4 Arbeitstage vor dem Reiseantritt mittels eingeschriebenem Brief oder, in dringenden Fällen, mittels Telegramm oder Fax verständigt werden, unter Angabe aller erforderlichen Daten der in den Vertrag eintretenden Reisenden. Trotzdem ist Pithecusa Travel nicht für die eventuelle Ablehnung der eintretenden Partei durch die Leistungsträger haftbar. Die abtretenden und eintretenden Reisenden sind gemeinsam für die Bezahlung des Reisesaldos verantwortlich, wie auch für durch die Abtretung verursachte Zusatzkosten gemäss Punkt 4.2.
4.2.) Reiserücktritt: Im Fall eines Rücktritts ist die Buchungsgebühr in jedem Falle zu bezahlen. Falls der Rücktritt nicht aus einem der in Punkt 4.3. aufgeführten Gründe erfolgt, wird außerdem (gemäss Art. 1373, III, c.c.) der folgende Prozentsatz des Reisepreises fällig: (die Berechnung der Tage inkludiert nicht den Tag, an dem der Rücktritt mitgeteilt wird; dies muss in jedem Fall an einem Werktag vor dem Reiseantrittsdatum erfolgen):
a. Rücktritt mehr als 14 Werktage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises
b. Rücktritt 14 3 Werktage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
c. Rücktritt weniger als 3 Werktage vor Reiseantritt, Nicht-Antritt oder Abbruch des Aufenthaltes: 100%
4.3.) Rücktritt ohne Stornogebühr: Der Reisende kann ohne Bezahlung der in Punkt 4.2.a-c angeführten Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten bei bedeutender Änderung einer der gebuchten Leistungen durch Pithecusa Travel, wie
|
 |
 |
 |
a. Erhöhung des Gesamtreisepreises um mehr als 10%
b. Verschiebung des Reisedatums um mehr als 2 Werktage
c. Unterbringung in einem Hotel anderer Kategorie
Der Reisende muss innerhalb von 2 Werktagen ab Erhalt der Mitteilung der Änderung bekannt geben, ob er von der Reise rücktreten möchte, oder ob er die Änderung akzeptiert. Falls keine Mitteilung von Seiten des Reisenden eintrifft, wird die Änderung als akzeptiert betrachtet. Falls der Kunde gemäss Punkt 4.3. von der Reise rücktritt, kann er verlangen eine andere Reise mit gleichem Wert zu nutzen, oder, wenn dies nicht möglich ist, eine Reise mit höherem Wert, ohne Aufzahlung, oder mit geringerem Wert, wobei die Preisdifferenz rückerstattet wird. Wenn der Kunde keine andere Reise unternehmen will, kann er die Rückerstattung der gesamten bis dahin bezahlten Summe verlangen. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung des Reiserücktritts ohne Nutzung einer Alternativreise.
5) BESONDERE WUENSCHE/BEDUERFNISSE DES REISENDEN
Reisende müssen eventuelle besondere Wünsche/Bedürfnisse bei der Buchung schriftlich bekannt geben. Pithecusa Travel behält sich vor, diese Anfragen nach Rücksprache mit den betreffenden Leistungsträgern schriftlich zu akzeptieren. Eventuell sich daraus ergebende Mehrkosten werden umgehend mitgeteilt.
6) VOM REISENDEN GEWUENSCHTE VERAENDERUNGEN
Änderungen, die nach der Buchung auf Wunsch des Reisenden vorgenommen werden, bedingen Verwaltungskosten und in manchen Fällen die Verrechnung von Vertragsstrafen durch die Leistungsträger. Pithecusa Travel verrechnet für Umbuchungen eine fixe Gebühr von
€ 20,00/Buchung.
7) HAFTBARKEIT 7.1.) Die Haftbarkeit Pithecusa Travels als Reise-Veranstalter gegenüber Reisenden und deren Eigentum ist durch die in Punkt 1. angeführten Gesetze und internationale Konventionen geregelt.
Die Haftbarkeit Ischia.info kann in keinem Fall die von den angeführten Gesetzen und Konventionen vorgesehenen Hoechstmasse übersteigen, und zwar wie für die folgenden Fälle angeführt 7.2.)
a. Personenschaden des Reisenden durch Nicht-Erfüllung oder schlechte Ausführung der Vertragsleistung durch Pithecusa Travel oder seiner beauftragten Leistungsträger während der Reise: Die Haftbarkeit Pithecusa Travels für solche Schäden übersteigt in keinem Fall die Hoechstgrenzen der Internationalen Konventionen (siehe Punkt 1)
|
|
|
|
b. Schäden, Verlust, Raub von Besitz des Reisenden (z.B. Gepäck) aufgrund Nicht-Erfüllung oder schlechter Ausführung der Vertragsleistung durch Ischia.info und seiner beauftragten Leistungsträger Die Haftbarkeit Pithecusa Travels für solche Schäden übersteigt in keinem Fall die Hoechstgrenzen der Internationalen Konventionen (siehe Punkt 1) 7.3.)Pithecusa Travel haftet in keinem Fall für Schäden jeder Art, falls die Nicht-Erfüllung oder schlechte Ausführung der Vertragsleistung nicht von Pithecusa Travel oder seine beauftragten Leistungsträger verschuldet ist, sondern durch den Reisenden selbst oder durch dritte Personen, sowie im Fall von Höherer Gewalt und bei Eintreffen von Ereignissen, die Ischia.info trotz der nötigen Sorgfalt nicht vorhersehen oder verhindern kann (wie Streiks, Verspätungen oder Ausfall von Linien-Verkehrsmitteln usw.) 7.4.) Pithecusa Travel haftet außerdem in keinem Fall für Schäden aufgrund von: Nicht-Beachtung von Empfehlungen oder Warnungen Pithecusa Travels oder deren Leistungsträger oder Reiseleiter vor Ort durch den Reisenden; Leistungen, die durch Dritte erbracht werden und nicht zum durch Pithecusa Travel gebuchten Reisepaket gehören; Eigenständiger Initiativen des Reisenden
8) MITTEILUNGSPFLICHT Jeder Mangel an der Ausführung der Vertragsleistung, die vor Ort vom Reisenden festgestellt wird, muss umgehend dem jeweiligen Leistungsträger und, soweit vorgesehen, unserem Assistenz-Personal, gemeldet werden; außerdem schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach Rückreisedatum an das Reisebüro und an Pithecusa Travel.
9) PREISAENDERUNGEN Die Reise- und Unterkunftspreise sind auf Grund der zum Zeitpunkt der Drucklegung gültigen Kosten der beinhalteten Leistungen festgelegt. Diese Preise können nur im Falle von Änderungen der Transportkosten, Treibstoffes, Steuern und Abgaben wie Hafengebühren oder des verwendeten Wechselkurses auf diese angepasst werden. Die Preisänderung erfolgt im Verhältnis zur Erhöhung der genannten Punkte. Die Reisenden werden von solchen Preisänderungen mit Angabe der Begründung umgehend informiert und haben das Recht, (gemäss Punkt 4.3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen) vom Vertrag zurückzutreten. Eine Beanstandung des Reisepreises oder dessen einzelner Bestandteile während oder nach der Reise wird nicht akzeptiert.
10) VERSICHERUNGEN GARANTIE-FONDS: Ischi.info von Pithecusa Travel ist durch die Police Nr. 19746003215.43 (gemäss D.L. 111/95), abgeschlossen bei der Versicherungsgesellschaft LA PREVIDENTE ASSICURAZIONI S.p.A. gedeckt. Gemäss Artikel 21 vom 17.03.1995 ist die Einrichtung eines Garantie-Fonds beim Vorsitz des Ministerrats vorgesehen, den Reisende im Fall von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Veranstalters zur Rückerstattung des Reisepreises und für die Rückkehr in die Heimat (im Fall von Auslandsreisen) in Anspruch nehmen können.
11) ANWENDBARES GESETZ UND ZUSTAENDIGER GERICHTSHOF Der vorliegende Vertrag wird durch das Italienische Gesetz geregelt. Für jedwede Rechtsfrage ist ausschließlich der Gerichtshof von Neapel zuständig.
TECHNISCHE ORGANISATION: ISCHIA.INFO von PITHECUSA TRAVEL s.a.s., regionale Lizenz Nr. 2376 vom 04.03.1993.
|
|